Die sog. Grobabsteckung dient dazu, das Feld für den Erbbau in der Örtlichkeit zu markieren. Dies erfolgt in der Regel mittels Holzpflöcken an den markanten Eckpunkten des zukünftigen Gebäudes oder Bauwerks. Gleichzeitig wird meist ein Höhenbezugspunkt gekennzeichnet. Diese Absteckung erlaubt den präzisen Erdaushub, so dass die Kosten hierfür minimiert werden können.
Die sog. Feinabsteckung oder Absteckung für die Bauausführung erfolgt grundsätzlich auf einem Schnurgerüst. Hierbei werden die Gebäude- oder Bauwerksachsen aus den Planungsunterlagen in die Baugrube übertragen. Diese Absteckung ist gemäß Hessischer Bauordnung verpflichtend. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen eine Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrer Bauaufsicht aus.