Grenzfeststellung

Falls Grenzpunkte in der Örtlichkeit nicht abgemarkt wurden oder im Laufe der Zeit verloren gegangen sind, können diese Hilfe eines Grenzfeststellungsverfahrens in die Örtlichkeit übertragen werden. Bereits im Liegenschaftskataster vorliegende Grenzpunkte werden hierbei durch Grenzmarken kenntlich gemacht.